Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.10.2003

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   BVerwG, 06.10.2003 - 5 B 88.03, 5 PKH 75.03   

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BVerwG, 06.10.2003 - 5 B 88.03, 5 PKH 75.03 (https://dejure.org/2003,16368)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.2003 - 5 B 88.03, 5 PKH 75.03 (https://dejure.org/2003,16368)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 5 B 88.03, 5 PKH 75.03 (https://dejure.org/2003,16368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zur Auslegung von § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG - Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben); Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Versorgung mit Körperersatzstücken (Prothesen) sowie mit orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln; Verhältnis der Leistungen zueinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Die hier vertretene Auffassung steht schließlich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG (Beschluss vom 6. Oktober 2003 - 5 B 88/03, 5 PKH 75/03), wonach der Gesetzgeber in § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG an einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Sonderregelung für die Versorgung mit Hilfsmitteln festgehalten und für diese Regelung von einer Bindung an den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesehen hat.
  • LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Mehrbedarf behinderter Hilfebedürftiger

    Die hier vertretene Auffassung steht schließlich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG (Beschluss vom 6. Oktober 2003 - 5 B 88/03, 5 PKH 75/03), wonach der Gesetzgeber in § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG an einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Sonderregelung für die Versorgung mit Hilfsmitteln festgehalten und für diese Regelung von einer Bindung an den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesehen hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2010 - L 23 SO 257/07

    Eingliederungshilfe; Brillenreparatur, Leistung der sozialen Rehabilitation;

    Insoweit hat das BSG in der Eingangs zitierten Entscheidung zur Versorgung mit Hörgerätebatterien (Urteil v. 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R - Juris) bereits darauf hingewiesen, dass die von ihm - wie hier - vertretene Auffassung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG steht (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2003 - 5 B 88/03, 5 PKH 75/03), wonach der Gesetzgeber in § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG an einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Sonderregelung für die Versorgung mit Hilfsmitteln festgehalten und für diese Regelung von einer Bindung an den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesehen und ausgeführt hat, dass im Rahmen der Aufgabe der Eingliederungshilfe jede erforderliche Hilfe zu gewähren ist, und zwar bei der Versorgung mit Hilfsmitteln unabhängig davon, ob solche Hilfsmittel auch von nicht behinderten Personen benutzt werden (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2003 - 5 B 88/03, 5 PKH 75/03, Juris).
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BVerwG, Entscheidung vom 06.10.2003 - 5 PKH 75.03, 5 B 88.03 (https://dejure.org/2003,28963)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben); Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Versorgung mit Körperersatzstücken (Prothesen) sowie mit orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln; Verhältnis der Leistungen zueinander

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Die hier vertretene Auffassung steht schließlich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG (Beschluss vom 6. Oktober 2003 - 5 B 88/03, 5 PKH 75/03), wonach der Gesetzgeber in § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG an einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Sonderregelung für die Versorgung mit Hilfsmitteln festgehalten und für diese Regelung von einer Bindung an den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesehen hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2010 - L 23 SO 257/07

    Eingliederungshilfe; Brillenreparatur, Leistung der sozialen Rehabilitation;

    Insoweit hat das BSG in der Eingangs zitierten Entscheidung zur Versorgung mit Hörgerätebatterien (Urteil v. 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R - Juris) bereits darauf hingewiesen, dass die von ihm - wie hier - vertretene Auffassung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG steht (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2003 - 5 B 88/03, 5 PKH 75/03), wonach der Gesetzgeber in § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG an einer eigenständigen sozialhilferechtlichen Sonderregelung für die Versorgung mit Hilfsmitteln festgehalten und für diese Regelung von einer Bindung an den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesehen und ausgeführt hat, dass im Rahmen der Aufgabe der Eingliederungshilfe jede erforderliche Hilfe zu gewähren ist, und zwar bei der Versorgung mit Hilfsmitteln unabhängig davon, ob solche Hilfsmittel auch von nicht behinderten Personen benutzt werden (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2003 - 5 B 88/03, 5 PKH 75/03, Juris).
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